AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

JM Räumungen e.U.

§ 1  Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen JM Räumungen e.U. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Entrümpelungs- und Räumungsleistungen.

§ 2  Angebot und Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragserteilung durch den Auftraggeber und Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Der konkrete Ausführungstermin wird nach Auftragserteilung gesondert vereinbart.

§ 3  Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden gesondert beauftragt und verrechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Angaben zu Umfang und Beschaffenheit des Räumungsgutes vollständig und wahrheitsgemäß zu machen sowie auf besondere oder empfindliche Gegenstände ausdrücklich hinzuweisen.

§ 4  Eigentumsübergang am Räumungsgut

Sofern im Angebot oder der Auftragserteilung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, geht das gesamte Räumungsgut mit Beginn der Ausführungsarbeiten entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über. Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, über das Räumungsgut zu verfügen, und dass Dritte (z.B. Miteigentümer, Erben, Mieter) keine entgegenstehenden Ansprüche daran geltend machen können. Bei unrichtiger Zusicherung haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für alle daraus entstehenden Schäden und Ansprüche Dritter.

Einzelne Gegenstände, die ausdrücklich vom Eigentumsübergang ausgenommen oder an einen anderen Ort zu transportieren sind, werden gesondert im Angebot oder der Auftragserteilung festgehalten.

§ 5  Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass Lade- und Zufahrtsmöglichkeiten am Ausführungstag frei und gut erreichbar sind. Notwendige Genehmigungen (z.B. Halteverbote, Parkflächen) sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.

§ 6  Ausführung und Kooperationspartner

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages bewährte Kooperationspartner einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung verbleibt vollständig beim Auftragnehmer.

§ 7  Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Die Leistungen des Auftragnehmers sind umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung), sofern dies im Angebot so ausgewiesen ist. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten.

§ 8  Haftung für Schäden am Objekt

Der Auftragnehmer haftet für Schäden am zu räumenden Objekt (insbesondere an Böden, Wänden, Türen und sonstigen Bauteilen) nur bei nachgewiesenem Verschulden seiner Mitarbeiter oder Beauftragten.

Um Streitigkeiten über den Vorschäden vorzubeugen, wird dem Auftraggeber empfohlen, den Zustand des Objekts vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem Auftragnehmer zu dokumentieren (z.B. durch Fotos). Schäden, die bereits vor Beginn der Räumungsarbeiten vorhanden waren oder auf normale Gebrauchsspuren zurückzuführen sind, begründen keine Haftung des Auftragnehmers.

Die Haftung beschränkt sich auf direkte Sachschäden am Objekt. Folgeschäden, entgangener Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.

§ 9  Stornierung

Eine Stornierung des bestätigten Auftrages ist dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Stornierung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Stornokosten. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen behält sich der Auftragnehmer vor, bereits angefallene Kosten (z.B. Fahrtkosten, gebuchte Ressourcen) in Rechnung zu stellen.

§ 10  Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien örtlich zuständig.

§ 11  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Mai 2026  |  JM Räumungen e.U.  |  www.jmr.co.at